
Hausärztliche Leistungen
Hausarztmodell der Barmer Ersatzkasse BEK
Seit Anfang 2005 bietet die Barmer Erzsatzkasse ein Hausarztmodell an. Im Rahmen dieses Modells verpflichten sich die Patienten, im Krankheitsfall zunächst den von ihnen gewählten Hausarzt aufzusuchen. Dieser entscheidet, ob eine Überweisung zu einem "Spezialisten" medizinisch notwendig ist. Ausgenommen von dieser Überweisungspflicht sind Besuche beim Gynäkologen und Augenarzt. Diese können im Rahmen des Hausarztmodells auch weiterhin ohne Überweisung direkt aufgesucht werden, es ist dann aber die jeweilige "Praxisgebühr" von 10 Euro zu entrichten. Für Patienten, die am Hausarztmodell teilnehmen, ist die Praxisgebühr beim ersten Kontakt mit der Hausarztpraxis im Quartal zu entrichten, für alle weiteren Kontakte im Kalenderjahr entfällt diese Gebühr. Der Patient spart also zunächst maximal 30 Euro pro Jahr. Neben diesem positiven finanziellen Nebeneffekt ergeben sich auch weitere Vorteile für den Patienten. Wird er beispielsweise mit einer Überweisung zu einem Kardiologen geschickt, so ist dieser verpflichtet, dem überweisenden Arzt möglichst zeitnah einen Arztbrief zu übersenden. Alle relevanten, wichtigen Patientendaten sind auf diese Weise bei einem verantwortlichen Arzt gesammelt, der somit unnötige Doppeluntersuchungen oder Unverträglichkeiten bestimmter Medikamente frühzeitig vermeiden, bzw. erkennen kann.
Im Rahmen des Barmer Hausarztmodells wählt der Patient, wenn er das erste Mal in einem laufenden Kalenderjahr ein Rezept einlösen muss, auch seine "Haus-Apotheke" aus. Der Patient verpflichtet sich, alle Medikamente, die er benötigt, ausschließlich in dieser Apotheke zu besorgen. Zu diesem Zweck erhält er von dem behandelnden Hausarzt ein "Einschreiberezept", das der Patient in der Apotheke einmalig abgeben muss.
Um an diesem Modell teilnehmen zu können, muss sich der bei der "Barmer Ersatzkasse" Versicherte lediglich ein Mal bereit erklären, in unserer Praxis eine Teilnahmeerklärung zu unterzeichnen. Außerdem muss sich der Patient für eine "Hausapotheke" entscheiden. Die Teilnahme verlängert sich automatisch, das heißt, die Erklärung muss nicht jedes Jahr erneut unterzeichnet werden, andererseits kann die Mitgliedschaft am Hausarztmodell jeder Zeit komplikationslos beendet werden.
