Dies gilt für alle Medikamente, die unsere Praxis Ihnen zur Einnahme auf Dauer verordnet hat. Das Wiederholungsrezept liegt am folgenden Tag dann ärztlich geprüft für Sie zur Abholung bereit. Bitte vergessen Sie nicht Ihre Krankenkassenversicherungs-Chipkarte im laufenden Quartal vorzulegen und ggf. die Praxisgebühr für die Krankenkasse zu begleichen.