Qualitätsmanagement

Seit dem 01.12.2005 beteiligt sich unsere Praxis am Qualitätsmanagement im ärztlichen Gesundheitswesen. Der Beschluss der 72. Gesundheitsministerkonferenz der Länder 1999, auch niedergelassene Ärzte zur Einführung eines Qualitätsmanagements zu verpflichten, wurde durch das Gesundheitsreformgesetz 2000 und das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GMG), das am 01.01.2004 in Kraft getreten ist, in Recht und Gesetz umgesetzt. Die gleichzeitig gestärkte Position der Krankenkassen und deren Verbände haben schon jetzt dazu geführt, dass zunehmend Verträge zwischen Kostenträgern und Fachärzten und Gruppen von Fachärzten geschlossen werden, wie das zwischen Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und Kostenträgern schon länger üblich ist. Eine Komponente dieser Verträge ist die Verpflichtung zur Etablierung und Aufrechterhaltung von Managementsystemen zur Sicherung der Behandlungsqualität. Das ärztliche Gesundheitswesen kann vereinfachend in drei Kategorien eingeteilt werden:

  • Niedergelassene und ambulant operierende Ärzte
  • Krankenhäuser mit Voll- bzw. Teilversorgung
  • Rehabilitationseinrichtungen

Das »QEP-Modell der KBV« ist spezifisch für den niedergelassenen Bereich entwickelt worden, und integriert Elemente aller bekannter Qualitätsmanagement-Verfahren. In den fünf Kapiteln von Patientenversorgung über Mitarbeiter bis Praxisführung und Organisation sind auch Qualitätssicherungsanforderungen und Richtlinien der KVen integraler Bestandteil. Das QEP-Modell (Qualität und Entwicklung in Praxen) ist 3-stufig aufgebaut und bietet für alle Stufen Unterstützungsmodule an. In der ersten Stufe wird das Praxispersonal geschult und es erfolgt eine Checklisten-gestützte Status Quo-Bestimmung (Qualitätsziele und Kernziele) durch die Praxis. Die zweite Stufe befasst sich mit dem Aufbau des Qualitätsmanagementsystems unter Zuhilfenahme zahlreicher Umsetzungsvorschläge und einer exemplarischen Dokumentation. Zusätzliche Unterstützung kommt von den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), z.B. in Form einer telefonischen Hotline, von Ärztekammer und ggf. freien Beratern. In der dritten Stufe wird bei Wunsch die Bewertung des aufgebauten Managementsystems vorgenommen, zunächst durch eine über einen Fragenkatalog angeleitete Selbstbewertung. Anschließend besteht die Möglichkeit die erzielten Ergebnisse durch neutrale Dritte bestätigen zu lassen, um ein Zertifikat mit dreijähriger Gültigkeitsdauer zu erhalten.